 |
Freuis Elvira - Freuis Elvira - Vision der Farbe; Schule für ganzheitliche Farb- Stil- Typberatung und Visagismus; Kommunikation
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Freuis Elvira Unternehmensbezeichnung : Freuis Elvira - Vision der Farbe; Schule für ganzheitliche Farb- Stil- Typberatung und Visagismus; Kommunikation Adresse : A-6800 Feldkirch-Gisingen; Negrellistrasse 44/4; Wir über uns : Freuis Elvira - Vision der Farbe seit 1989; Schule für ganzheitliche Typberatung - erstes Ausbildungsinstitut Vorarlbergs! NLP Masterin; Visagistin; Typberaterin : (Farbe- Make-up- und Stilberaterin); - Ausbildnerin und Trainerin; Schule für ganzheitliche Farb-,Typ- & Imageberatung; Visagismus; Verkauftrainings; www.vision-der-farbe.at; e.mail: elvira.freuis@vision-der-farbe.at; persönliche Farbberatung; individuelle Typberatung; Imageberatung; Visagistenausbildung; persönliche Make-up-beratung; individuelle Mode- & Stil-beratung und Ausbildung; NLP-Seminare; Kommunikationstraining; Menschenkenntnis-Seminare;
Gründungsjahr : 1989 Anzahl der Mitarbeiter : 1 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Weitere Aufsichtsbehörde : keine Anwendbare Rechtsvorschriften : keine Rechtsform : keine Sonstige Informationen nach §14 UGB : keine UID-Nummer : ATU35535300 Allgemeine Geschäftsbedingungen : http://www.vision-der-farbe.at |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Freuis Elvira Firmensitz : Feldkirch
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes<1608> : Farb- und Typberater Arzneimittel, Dorgerie- + Parfümeriewaren, Chemkalien+Farben<1540> : Parfümerien Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<1606> : Visagisten
Gewerbeberechtigungen aufrecht Kosmetiker (Schönheitspfleger), eingeschränkt aufVisagistin : seit: Mittwoch, 19. April 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par. 103 Abs. 1 lit b Z 25 GO1973, eingeschränkt auf den Handel mit dekorativerKosmetika : seit: Donnerstag, 02. Juli 1992GF: - Farbberatung unter optischen und Geschmacklichen Gesichtspunkten : seit: Montag, 19. Februar 1990GF: - |
|
|
|
 |
Lichtenauer Alfred
|
| Produkte: |
Wimpern-Dauerwelle, Visagist´, Hochzeits-Make-up, Tages-Make-up, Abend-Make-up,
|
| Details: |
Firmenname : Lichtenauer Alfred Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Feldkirch |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Lichtenauer Alfred
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Innung der Friseure<1598> : Friseure
Gewerbeberechtigungen aufrecht Friseur und Perückenmacher : seit: Montag, 28. September 1981GF: - |
|
|
|
 |
Güfel Herta
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Güfel Herta Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Feldkirch |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Güfel Herta
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Fachgruppe der Tabaktrafikanten<1638> : Verbundene Trafiken Fachgruppe des Lebensmittelhandels<1494> : Sonstige Fachvertretung der Lotterien<1681> : Lottokollekturen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Lottokollektur : seit: Montag, 01. Jänner 2007GF: - Tabaktrafik : seit: Montag, 01. Jänner 2007GF: - Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Freitag, 06. Oktober 2006GF: - |
|
|
|
 |
Amann Christoph
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Amann Christoph Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Feldkirch |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Amann Christoph
Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg Chemischen Gewerbe, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung<1597> : Reinigungsgewerbe
Gewerbeberechtigungen aufrecht Reinigungsgewerbe, umfassend die Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen sowie die Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfe zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte sowie in untergeordnetem Umfang an Flächen bzw Gebäudeteilen, die dem Reinigungsobjekt zugehören, die Durchführung von einfachen Hausbetreuungsstätigkeiten bestehend in Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, Aufzugswarttätigkeiten, Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungselementen in laienbedienbaren Verteilerkästen, Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen samt Austausch der Filter mit einfachen Handgriffen, Sichtkontrolle der Drucksteiganlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern, Bewässern der Grünflächen, Rasenmähen und Schneeräumen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die reglementierten Gewerben, insbesondere denen der Elektrotechnik, Gärtner, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und : seit: Donnerstag, 01. Mai 2008GF: - |
|
|
|
|
|