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Eigenstiller Barbara Mag.
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Firmenname : Eigenstiller Barbara Mag. Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Innsbruck |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Eigenstiller Barbara Mag.
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FV Fahrschulen<2574> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Errichtungs- und Betriebsbewilligung einer Fahrschule zur Ausbildung für die Kraftfahrzeug-Klassen A und B (Par 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2 FSG). : seit: Mittwoch, 03. Mai 2006GF: - |
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Eigenstiller Hans Ing.
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| Details: |
Firmenname : Eigenstiller Hans Ing. Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Innsbruck |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Eigenstiller Hans Ing.
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FV Fahrschulen<2574> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Ermächtigung zur entgeltlichen Ausbildung von Fahrschullehrern und Fahrlehrern der Klassen A und B in den Räumlichkeiten der Fahrschule Eigenstiller,Maximilianstraße 5 (Theorieausbildung) und auf denGrundstücken 1847/1 und 1847/2 beide GB Wilten (praktische Ausbildung für die Klasse A) und auf Teilflächen im Bereich der Grundstücke 3767, 707 und1968 GP 02501 Eisenbahnbuch der Mittenwaldbahn, imBereich des Bahnhofes Hötting (praktische Ausbildung für die Klasse B), befristet bis 24.4.2007. : seit: Mittwoch, 24. April 2002GF: - BEWILLIGUNG ZUR ERRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINER FAHRSCHULE FUER DIE AUSBILDUNG VON BEWERBERN UM EINE LENKERBERECHTIGUNG UND DIE ENTGELTLICHE WEITERBILDUNG VON BESITZERN EINER LENKERBERECHTIGUNG FUERALLE GRUPPEN VON KRAFTFAHRZEUGEN. : seit: Dienstag, 17. Februar 1981GF: - |
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Finazzer Marco Ing.
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Firmenname : Finazzer Marco Ing. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Landeck |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Finazzer Marco Ing.
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FV Fahrschulen<2574> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule - Ausbildung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung und zur entgeltlichen Weiterbildung von Besitzern einer Lenkerberechtigung durch Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse für die im Par 2 Abs 1 Führerscheingesetz (FSG) angeführten Klassen: A, B, C, C1, D, E (einschließlich E zu B) und F. Erteilung der Genehmigung zur Aufnahme des Betriebes mit Eingabe per 7.6.2004, lt. Besch. v. 9.7.2004, 3-15514/2b! : seit: Montag, 05. Juli 2004GF: - |
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Fahrschule Rupert Gratl - Inhaber Ing. Arthur Werner Gratl
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| Produkte: |
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| Details: |
Inhaber : Gratl Arthur Werner Ing. Firmenwortlaut : Fahrschule Rupert Gratl - Inhaber Ing. Arthur Werner Gratl Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Reutte |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Gratl Arthur Werner Ing.
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FV Fahrschulen<2574> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht BEWILLIGUNG ZUR ERRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINER FAHRSCHULE FUER DIE AUSBILDUNG VON BEWERBERN UM EINE LENKERBERECHTIGUNG UND DIE
ENTGELTLICHE WEITERBILDUNG VON BESITZERN EINER LENKERBERECHTIGUNG FUERALLE GRUPPEN VON KRAFTFAHRZEUGEN IM SINNE DES PAR.65 ABS.
1 KFG 1967. : seit: Montag, 01. November 1982GF: - |
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