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Allgemeiner Sportverein St. Martin an der Raab
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Firmenname : Allgemeiner Sportverein St. Martin an der Raab Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Allgemeiner Sportverein St. Martin an der Raab
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland Gastronomie<2430> : Sportplatzbuffet
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe gemäß § 124 Z.8 GewO 1994 in der Be- triebsart: SPORTPLATZ-KANTINE mit den Berechti- gungen gemäß § 142 Abs.1 Z.2-4 GewO 1994 : seit: Freitag, 30. Juli 1999GF: ANTON ZOTTER |
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ARBEITERSPORTKLUB ZUCKERFABRIK BRUCK/L.
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Firmenname : ARBEITERSPORTKLUB ZUCKERFABRIK BRUCK/L. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : ARBEITERSPORTKLUB ZUCKERFABRIK BRUCK/L.
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland Gastronomie<2430> : Sportplatzbuffet
Gewerbeberechtigungen aufrecht GASTGEWERBE MIT DEN BERECHTIGUNGEN NACH § 189 ABS. 1 GEWO 1973 Z. 2 VERABREICHUNG VON KALTEN SPEISEN UND HEISSEN WUERSTELN,Z. 3 AUSSCHANK VON ALKOHOLI- SCHEN GETRAENKEN UND VERKAUF DIESER GETRAENKE IN UNVERSCHLOSSENEN GEFAESSEN, Z. 4 AUSSCHANK VON NICHTALKOHOLISCHEN GETRAENKEN UND VERKAUF DIESER GETRAENKE IN UNVERSCHLOSSENEN GEFAESSEN MIT DER EINSCHRAENKUNG, DASS DIE BETRIEBSZEIT EINE STUNDE VOR BEGINN BIS EINE STUNDE NACH SCHLUSS DER JEWEI- LIGEN SPORTVERANSTALTUNG FESTGELEGT WIRD,BETRIEBS- ART: "SPORTPLATZBUFFET" : seit: Montag, 25. Juli 1983GF: Helmuth Kreppenhofer |
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Arbeitersportverein Deutsch Jahrndorf (ASV)
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| Details: |
Firmenname : Arbeitersportverein Deutsch Jahrndorf (ASV) Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Arbeitersportverein Deutsch Jahrndorf (ASV)
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland Gastronomie<2430> : Sportplatzbuffet
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 GewO 1973, Z. 2 Verabreichung von kalten Speisen (wie Wurstsemmeln, belegten Broten), Grillspeisen, warmen Wurstwaren (Würstel, u.dgl.), Beilagen zu diesen Speisen, weiters Knabbergebäck und Süßwaren, Z. 3 und Z. 4, zeitlich eingeschränkt auf den Betrieb 1 Stunde von Beginn bis 1 Stunde nach Ende von sportlichen Veranstaltungen sowie sonstigen Veranstaltungen (ein- bis zweimal im Jahr) des ASV Deutsch-Jahrndorf, bis 24.00 Uhr; in der Betriebsart Sportplatzbuffet : seit: Dienstag, 26. Juni 1990GF: Theresa Reif |
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ARBEITERSPORTVEREIN NICKELS- DORF
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : ARBEITERSPORTVEREIN NICKELS- DORF Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : ARBEITERSPORTVEREIN NICKELS- DORF
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland Gastronomie<2430> : Sportplatzbuffet
Gewerbeberechtigungen aufrecht MIT DEN BERECHTIGUNGEN NACH § 189 ABS. 1 GEWO 1973 Z. 2 VERABREICHUNG VON HEISSEN WUERSTELN, WURST- SEMMELN UND VORVERPACKT ANGELIEFERTEM SPEISEEIS, Z. 3 AUSSCHANK VON BIER UND WEIN, Z. 4 AUSSCHANK VON NICHTALKOHOLISCHEN GETRAENKEN UND VERKAUF DIE- SER GETRAENKE IN UNVERSCHLOSSENEN GEFAESSEN MIT DER EINSCHRAENKUNG, DASS DIE GETRAENKE NUR IN PLA- STIK- ODER PAPIERBECHERN AUSGESCHENKT WERDEN DUERFEN UND DIE BETRIEBSZEIT EINE STUNDE V.BEGINN BIS EINE STUNDE NACH SCHLUSS DER JEWEILIGEN SPORT- VERANSTALTUNG FESTGELEGT WIRD, BETRIEBSART: SPORT- PLATZBUFFET : seit: Freitag, 22. Juli 1983GF: KATHARINA LEBMANN |
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