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Atzaritis Hannelore
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Firmenname : Atzaritis Hannelore Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XII. Bezirkes |
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Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Atzaritis Hannelore
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gem. Par.28 GewO.1973 und mit der Beschränkung auf den Standort : seit: Dienstag, 21. Jänner 1992GF: - |
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AUDIOGRAM Gastro GmbH
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| Details: |
Firmenname : AUDIOGRAM Gastro GmbH Firmenbuchnummer : 143655h Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : AUDIOGRAM Gastro GmbH
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine : seit: Dienstag, 14. Dezember 2004GF: Wolfgang Kahler |
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Bayreder Josef
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Bayreder Josef Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XVI. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bayreder Josef
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Buffet
Kantine
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (Par.124 Z.8 GewO.1994) in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach Par.142 Abs.1 GewO.1994 Z.2,3,4 : seit: Freitag, 26. November 1999GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Dienstag, 05. Dezember 1995GF: - |
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Bundesbahnsportverein Wien
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| Produkte: |
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| Details: |
Firmenname : Bundesbahnsportverein Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XV. Bezirkes Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bundesbahnsportverein Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Gastronomie<766> : Kantine Hotellerie<767> : Pension
Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Pension : seit: Donnerstag, 08. Jänner 2009GF: Dr. Kurt Ebner Gastgewerbe in der Betriebsart einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 GewO.1973, Z.2,3,4 : seit: Donnerstag, 23. April 1992GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von kalten und warmen Wurstwaren, Brot, Gebäck und Backwaren; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.f Verabreichung von Kaffee, Tee und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang beschränkt auf die Vereinsmitglieder und Besucher und auf die Zeit der sportlichen Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 17. Februar 1972GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein, Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken, eingeschränkt auf Beigabe zu Kaffee und Tee; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade und anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen mit Ausnahme des Billardspieles, beschränkt auf die Mitglieder des Bundesbahnsportvereines und auf die Veranstaltungsteilnehmer : seit: Donnerstag, 09. Juli 1964GF: - Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform einer Kantine mit den Berechtigungen nach Par.16 GewO. lit.b Verabreichung von Speisen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.c Ausschank von Bier, Wein und Obstwein; lit.d Ausschank von gebrannten geistigen Getränken; lit.e Ausschank von Heil- und Mineralwässern sowie von nichtgeistigen Kunstgetränken; lit.f Verabreichung und Verkauf von Kaffee, Tee, Schokolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen in dem im Par.17 GewO. näher bezeichneten Umfang; lit.g Haltung von erlaubten Spielen, alle Berechtigungen beschränkt auf die Mitglieder des Vereines und die Besucher der Sport- und Erholungsanlage : seit: Dienstag, 26. April 1960GF: - |
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