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Blabensteiner Edeltraud - Personenbeförderung
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| Produkte: |
Transfers,Shuttldienst,Ausflugsfahrten,Patiententransporte,Botendienst
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| Details: |
Firmenname : Blabensteiner Edeltraud Unternehmensbezeichnung : Personenbeförderung Gründungsjahr : 1980 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Zwettl Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU59229436 |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Blabensteiner Edeltraud Firmensitz : Gr.Pertenschlag Unternehmensgegenstand : Personenbeförderung
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Mietwagen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen (Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit KFZ unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge), eingeschränkt auf die Verwendung von vier Pkw : seit: Freitag, 28. Mai 1982GF: - |
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Schopf Horst - SCHOPF-REISEN
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| Produkte: |
Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
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| Details: |
Firmenname : Schopf Horst Unternehmensbezeichnung : SCHOPF-REISEN Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gmünd Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU18043409 Allgemeine Geschäftsbedingungen : www.schopf-reisen.at |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schopf Horst Firmensitz : 3860 Heidenreichstein Unternehmensgegenstand : Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Autobusunternehmungen<1258> : Gelegenheitsverkehr Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Kraftfahrzeugverleih
Mietwagen
Taxi Chemisches Gewerbe<1154> : Reinigung Fahrzeughandel<1211> : Kraftfahrzeuge Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef.m.KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew.unbeschr. KFZ-Anzahl Lebensmittelgroßhandel<1201> : Lebensmittelgroßhandel Markt-, Straßen- und Wanderhandel<1205> : Christbäume u. Reisig Reisebüros<1267> : Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Hausservice, das ist Schneeräumung von Gehsteigen, Kindergartenbegleitung, Rasenmähen, Heckenschneiden, Botengänge (§ 5 Abs.2 GewO 1994) : seit: Montag, 20. Jänner 2003GF: - Beförderung eines Geschl. Teilnehmerkreises mit KFZ unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagengewerbe mit Omnibussen) mit 2 Fahrzeugen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes : seit: Dienstag, 17. Oktober 1989GF: - Mietwagengewerbe mit zwei Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes : seit: Dienstag, 30. Mai 1989GF: - Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers gem. § 103 Abs. 1 lit. C Z. 22 GewO 1973 : seit: Samstag, 22. April 1989GF: - Reisebürogewerbe gem. § 208 Abs.3 Z.1 der Gewerbeordnung 1973, äussere Bezeichnung des Unternehmens 'Rundfahrtenunternehmen' : seit: Freitag, 21. Februar 1986GF: - Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe) mit zwei Omnibussen, hievon ein Omnibus mit 54 Sitzplätzen und Lenkersitz und ein Omnibus mit nicht mehr als 30 Sitzplätzen, ausser dem Lenkersitz (§ 3 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Derzeit geltenden Fassung) : seit: Mittwoch, 27. Mai 1981GF: - Mietwagen-Gewerbe mit 3 Personenkraftwagen bis zu je 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Mietwagen-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Taxi-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. C Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, inländischem Brennhoz, inländischer Butter und inländischen Eiern gem. § 53 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 03. Mai 1979GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.B Z.25 GewO 1973 : seit: Montag, 17. April 1978GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (§ 4 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes) : seit: Montag, 16. November 1992GF: - |
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Schopf Horst - SCHOPF-REISEN
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| Produkte: |
Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
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| Details: |
Firmenname : Schopf Horst Unternehmensbezeichnung : SCHOPF-REISEN Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gmünd Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU18043409 Allgemeine Geschäftsbedingungen : www.schopf-reisen.at |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schopf Horst Firmensitz : 3860 Heidenreichstein Unternehmensgegenstand : Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Autobusunternehmungen<1258> : Gelegenheitsverkehr Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Kraftfahrzeugverleih
Mietwagen
Taxi Chemisches Gewerbe<1154> : Reinigung Fahrzeughandel<1211> : Kraftfahrzeuge Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef.m.KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew.unbeschr. KFZ-Anzahl Lebensmittelgroßhandel<1201> : Lebensmittelgroßhandel Markt-, Straßen- und Wanderhandel<1205> : Christbäume u. Reisig Reisebüros<1267> : Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Hausservice, das ist Schneeräumung von Gehsteigen, Kindergartenbegleitung, Rasenmähen, Heckenschneiden, Botengänge (§ 5 Abs.2 GewO 1994) : seit: Montag, 20. Jänner 2003GF: - Beförderung eines Geschl. Teilnehmerkreises mit KFZ unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagengewerbe mit Omnibussen) mit 2 Fahrzeugen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes : seit: Dienstag, 17. Oktober 1989GF: - Mietwagengewerbe mit zwei Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes : seit: Dienstag, 30. Mai 1989GF: - Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers gem. § 103 Abs. 1 lit. C Z. 22 GewO 1973 : seit: Samstag, 22. April 1989GF: - Reisebürogewerbe gem. § 208 Abs.3 Z.1 der Gewerbeordnung 1973, äussere Bezeichnung des Unternehmens 'Rundfahrtenunternehmen' : seit: Freitag, 21. Februar 1986GF: - Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe) mit zwei Omnibussen, hievon ein Omnibus mit 54 Sitzplätzen und Lenkersitz und ein Omnibus mit nicht mehr als 30 Sitzplätzen, ausser dem Lenkersitz (§ 3 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Derzeit geltenden Fassung) : seit: Mittwoch, 27. Mai 1981GF: - Mietwagen-Gewerbe mit 3 Personenkraftwagen bis zu je 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Mietwagen-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Taxi-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. C Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, inländischem Brennhoz, inländischer Butter und inländischen Eiern gem. § 53 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 03. Mai 1979GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.B Z.25 GewO 1973 : seit: Montag, 17. April 1978GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (§ 4 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes) : seit: Montag, 16. November 1992GF: - |
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Schopf Horst - SCHOPF-REISEN
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| Produkte: |
Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
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| Details: |
Firmenname : Schopf Horst Unternehmensbezeichnung : SCHOPF-REISEN Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gmünd Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU18043409 Allgemeine Geschäftsbedingungen : www.schopf-reisen.at |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schopf Horst Firmensitz : 3860 Heidenreichstein Unternehmensgegenstand : Autobusunternehmen; Taxi; Mietwagen; Reisebüro; Fahrzeugverleih; Rent-a-Car,Patiententransporte; Eiltransporte; Übersiedlungen; Botendienste
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Autobusunternehmungen<1258> : Gelegenheitsverkehr Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Kraftfahrzeugverleih
Mietwagen
Taxi Chemisches Gewerbe<1154> : Reinigung Fahrzeughandel<1211> : Kraftfahrzeuge Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef.m.KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew.unbeschr. KFZ-Anzahl Lebensmittelgroßhandel<1201> : Lebensmittelgroßhandel Markt-, Straßen- und Wanderhandel<1205> : Christbäume u. Reisig Reisebüros<1267> : Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen
Gewerbeberechtigungen aufrecht Hausservice, das ist Schneeräumung von Gehsteigen, Kindergartenbegleitung, Rasenmähen, Heckenschneiden, Botengänge (§ 5 Abs.2 GewO 1994) : seit: Montag, 20. Jänner 2003GF: - Beförderung eines Geschl. Teilnehmerkreises mit KFZ unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagengewerbe mit Omnibussen) mit 2 Fahrzeugen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes : seit: Dienstag, 17. Oktober 1989GF: - Mietwagengewerbe mit zwei Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes : seit: Dienstag, 30. Mai 1989GF: - Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers gem. § 103 Abs. 1 lit. C Z. 22 GewO 1973 : seit: Samstag, 22. April 1989GF: - Reisebürogewerbe gem. § 208 Abs.3 Z.1 der Gewerbeordnung 1973, äussere Bezeichnung des Unternehmens 'Rundfahrtenunternehmen' : seit: Freitag, 21. Februar 1986GF: - Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe) mit zwei Omnibussen, hievon ein Omnibus mit 54 Sitzplätzen und Lenkersitz und ein Omnibus mit nicht mehr als 30 Sitzplätzen, ausser dem Lenkersitz (§ 3 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Derzeit geltenden Fassung) : seit: Mittwoch, 27. Mai 1981GF: - Mietwagen-Gewerbe mit 3 Personenkraftwagen bis zu je 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Mietwagen-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. B Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Taxi-Gewerbe mit einem Personenkraftwagen bis zu 9 Sitzplätzen (§ 3 lit. C Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl. Nr. 85/1952) : seit: Freitag, 29. Juni 1979GF: - Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, inländischem Brennhoz, inländischer Butter und inländischen Eiern gem. § 53 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 03. Mai 1979GF: - Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.B Z.25 GewO 1973 : seit: Montag, 17. April 1978GF: -
Gewerbeberechtigungen ruhend Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (§ 4 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes) : seit: Montag, 16. November 1992GF: - |
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