 |
Klaghofer Rudolf
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Firmenname : Klaghofer Rudolf Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XIV. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Klaghofer Rudolf
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Güterbeförderungsgewerbe<753> : Güterbeförderung mit Pferden (Zugtieren)
Gewerbeberechtigungen aufrecht Beförderung von Gütern mittels Zugtierbespannter Fuhrwerke : seit: Donnerstag, 25. März 1999GF: - |
|
|
|
 |
Josef Kleedorfer
|
| Produkte: |
Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
|
| Details: |
Inhaber : Kleedorfer Theresia Firmenwortlaut : Josef Kleedorfer Firmenbuchnummer : 6754h Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XXI. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kleedorfer Theresia
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Bauhilfsgewerbe<5326> : Sand- und Schottergewinner Güterbeförderungsgewerbe<753> : Güterbeförderung mit KFZ im Fernverkehr, konzessioniert
Güterbeförderung mit Pferden (Zugtieren)
Gewerbeberechtigungen aufrecht Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Par.130/III GewO.1973) beschränkt auf die Verwendung von sieben Kraftfahrzeugen : seit: Donnerstag, 31. März 1977GF: - Fuhrwerksgewerbe, soweit es nicht an eine Konzession gebunden ist : seit: Mittwoch, 05. Jänner 1977GF: - Sand- und Schottergewinnung : seit: Mittwoch, 05. Jänner 1977GF: - |
|
|
|
 |
Milivojevic Malisa - MALI
|
| Produkte: |
Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (Kopiergeräte)
|
| Details: |
Firmenname : Milivojevic Malisa Unternehmensbezeichnung : MALI Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Milivojevic Malisa
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger<5352> : Gärtner<5347> : Gärtner, eingeschränkt auf Rasenmähen, Gießen,... Kleintransportunternehmungen<5290> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten auf Grund von Werk- und freien Dienstverträgen, unter Ausschluss von Tätigkeiten reglementierter Gewerbe : seit: Donnerstag, 16. April 2009GF: - Einfachste Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Laub rechen, Gießen, Holz hacken, Umstechen und Misteln schneiden unter Ausschluss der den Gärtnern vorbehaltenen Tätigkeiten : seit: Freitag, 22. Juni 2007GF: - Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt. Geändert auf: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt (Wirksamkeit: 17.8.2006) : seit: Freitag, 04. Oktober 2002GF: - |
|
|
|
 |
Milivojevic Malisa - MALI
|
| Produkte: |
Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (Kopiergeräte)
|
| Details: |
Firmenname : Milivojevic Malisa Unternehmensbezeichnung : MALI Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Milivojevic Malisa
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger<5352> : Gärtner<5347> : Gärtner, eingeschränkt auf Rasenmähen, Gießen,... Kleintransportunternehmungen<5290> :
Gewerbeberechtigungen aufrecht Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten auf Grund von Werk- und freien Dienstverträgen, unter Ausschluss von Tätigkeiten reglementierter Gewerbe : seit: Donnerstag, 16. April 2009GF: - Einfachste Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Laub rechen, Gießen, Holz hacken, Umstechen und Misteln schneiden unter Ausschluss der den Gärtnern vorbehaltenen Tätigkeiten : seit: Freitag, 22. Juni 2007GF: - Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt. Geändert auf: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt (Wirksamkeit: 17.8.2006) : seit: Freitag, 04. Oktober 2002GF: - |
|
|
|
|
|