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G4S Security Services AG
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| Produkte: |
Alarmanlagen, Aufzugsnotruf, Banksicherheitsdienst, Baustellenüberwachung, Betriebsfeuerwehr, Bildübertragung, Botschaftsbewachung, Brandschutz, Detektive, Flughafen-Sicherheitsdienst, Hotelsicherheit, Hauspostverteilung, Konferenzschutz, Notrufzentrale, Objektbewachung, Parkraumbewirtschaftung, Personenschutz, Portierdienst, Publikumsdienst, Revierstreifendienst, Rezeptionsdienst, Schlüsseldepot, Sicherheitskonzepte, Standposten, Videoüberwachung, Werkschutz, Werttransportbegleitung, Zutrittskontrollsysteme
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| Details: |
Firmenname : G4S Security Services AG Wir über uns : www.group4.at Gründungsjahr : 1904 Anzahl der Mitarbeiter : 2250 Firmenbuchnummer : 52828p Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes Weitere Aufsichtsbehörde : keine |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : G4S Security Services AG
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Allgemeiner Verkehr<5363> : Allgemeines Gewerbe<6430> : Allgemeines Gewerbe - Diverse
Arbeitskräfteüberlasser
Berufsdetektive
Bewachungsgewerbe
Hausservice
Sicherheitsfachkraft, selbständige Einzelhdl.m.Audio-,Video- und Elektrogeräten,Musikinstr.usw.<5302> : Audio-, Video-, Elektrogeräte-, Bild- u. Tonträgereinzelhdl. Elektro-u.Alarmanlagentechnik sowie Kommunikationselektronik<739> : Alarmanlagenerrichter Freizeitbetriebe<5271> : Organisation u. Vermittlung von öffentlichen Veranstaltungen Handel mit Computern und Bürosystemen<5295> : Computer- und Bürosystemeeinzel- und großhandel Handel mit Maschinen und Präzisionswerkzeugen<5296> : Ausrüstungen und Komponentenhandel - Techn. u. ind. Bedarf
Mess- u.Prüftechnik (metallverarb.Betriebe) - Maschinenhdl. Kleintransportunternehmungen<5290> : Werbung und Marktkommunikation<759> : Werbeagentur
Gewerbeberechtigungen aufrecht Werbeagentur : seit: Mittwoch, 19. April 2000GF: Mag. Harald Neumann Hausservice, das ist die Durchführung einfacher Dienstleistungen in Häusern, Wohnungen und Gärten, Lüften von Räumlichkeiten, Versorgung von Kleintieren, Giessen von Pflanzen, Rasenmähen, Schneeschaufeln, Roden, Laub Rechen : seit: Dienstag, 08. Juni 1999GF: Mag. Harald Neumann Organisation von Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 04. Februar 1999GF: Mag. Harald Neumann Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum (Par.124 Z.20 GewO.1994) : seit: Donnerstag, 25. Juni 1998GF: Erwin Neubauer Errichtung von Alarmanlagen gem. Par.264 GewO.1994, eingeschränkt auf solche Anlagen, welche von der Securiton Electronics Gesellschaft m.b.H. vertrieben werden. Zuletzt: Elektrotechniker, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen, welche von der Group 4 Securitas Austria Aktiengesellschaft (geändert in: Group 4 Falck AG) vertrieben werden : seit: Mittwoch, 03. Dezember 1997GF: Ing. Martin Kalchhauser Überlassung von Arbeitskräften (Par.257 GewO.1994), beschränkt auf die an nicht öffentlichen Orten Angebotene Beistellung von Männlichen und Weiblichen Arbeitskräften für Portierdienste (ohne Bewachungstätigkeit), Garderobedienste, Kartenkontrollen und Kontrollen sonstiger Art, Kassendienst und Platzanweisung bei öffentlichen Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Kongressen, Konzerten, Sport-, Geselligkeits- und Schauveranstaltungen. Erweitert auf: Überlassung von Arbeitskräften gem. Par.257 GewO.1994 (Wirksamkeit: 17.6.96, MBA 9-G/G/1002/96 v.14.6.96) : seit: Donnerstag, 14. Juli 1994GF: Mag. Bernhard Rauch Berufsdetektive (Par.249 GewO.1994). Nunmehr: Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), eingeschränkt auf Berufsdetektive : seit: Dienstag, 05. Juli 1994GF: Wolfgang Kahle Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.11 GewO.1994 : seit: Freitag, 29. April 1994GF: Wolfgang Kahle Durchführung von Transportbegleitungen mit im Sinne der Kraftfahrzeugrechtlichen Vorschriften ausgestatteten Kraftfahrzeugen (Par.6 Z.3 GewO.1973) : seit: Freitag, 15. April 1994GF: Mag. Harald Neumann Verteilung und Überbringung von Poststücken aller Art in innerbetrieblichen Bereichen (Haus- und Betriebspostverkehr) unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit : seit: Mittwoch, 07. September 1988GF: Mag. Harald Neumann Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt : seit: Mittwoch, 09. Dezember 1987GF: Mag. Harald Neumann Bewachungsgewerbe (Par.318 GewO.1973). Nunmehr: Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), eingeschränkt auf Bewachungsgewerbe : seit: Donnerstag, 06. Mai 1982GF: Wolfgang Kahle |
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Hörmann Walter
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| Produkte: |
Taxigewerbe, Mietwagen (mit Lenker), Fahrzeug- und Transportbegleitung
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| Details: |
Firmenname : Hörmann Walter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hörmann Walter Firmensitz : Zwerndorf
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Allgemeine Fachvertretung des Verkehrs<4892> : Begleitung von Schwerkraftfahrzeugen u. Schwertransporten Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Taxi Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef. m. KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew. beschr. KFZ-Anzahl
Gewerbeberechtigungen ruhend Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchstzulässige Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigen, eingeschränkt auf die Verwendungvon einem Kraftfahrzeug : seit: Sonntag, 01. April 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge, hier jedoch eingeschr. auf einen Bürobetrieb : seit: Freitag, 29. September 2006GF: - Fahrzeug- und Transportbegleitung : seit: Samstag, 01. Juli 2006GF: - |
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Hörmann Walter
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| Produkte: |
Taxigewerbe, Mietwagen (mit Lenker), Fahrzeug- und Transportbegleitung
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| Details: |
Firmenname : Hörmann Walter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hörmann Walter Firmensitz : Zwerndorf
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Allgemeine Fachvertretung des Verkehrs<4892> : Begleitung von Schwerkraftfahrzeugen u. Schwertransporten Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Taxi Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef. m. KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew. beschr. KFZ-Anzahl
Gewerbeberechtigungen ruhend Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchstzulässige Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigen, eingeschränkt auf die Verwendungvon einem Kraftfahrzeug : seit: Sonntag, 01. April 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge, hier jedoch eingeschr. auf einen Bürobetrieb : seit: Freitag, 29. September 2006GF: - Fahrzeug- und Transportbegleitung : seit: Samstag, 01. Juli 2006GF: - |
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Hörmann Walter
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| Produkte: |
Taxigewerbe, Mietwagen (mit Lenker), Fahrzeug- und Transportbegleitung
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| Details: |
Firmenname : Hörmann Walter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf |
| Daten: |
Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hörmann Walter Firmensitz : Zwerndorf
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Allgemeine Fachvertretung des Verkehrs<4892> : Begleitung von Schwerkraftfahrzeugen u. Schwertransporten Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<1257> : Taxi Güterbeförderungsgewerbe<1252> : Güterbef. m. KFZ bis 3.500 kg Gesamtgew. beschr. KFZ-Anzahl
Gewerbeberechtigungen ruhend Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge : seit: Freitag, 14. Dezember 2007GF: - Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchstzulässige Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigen, eingeschränkt auf die Verwendungvon einem Kraftfahrzeug : seit: Sonntag, 01. April 2007GF: - Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge, hier jedoch eingeschr. auf einen Bürobetrieb : seit: Freitag, 29. September 2006GF: - Fahrzeug- und Transportbegleitung : seit: Samstag, 01. Juli 2006GF: - |
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